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Meine Nachbarschaft: Bockenheimer Wiesenweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren

08.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren

20.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1205/2 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Die Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Die in der OM 4505 bereits vom 18.09.2023 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. in Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Standort Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Standort Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen . Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden. - z.B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30°C und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Ecke Basaltstraße/Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7383 2025 Die Vorlage OF 1205/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor eine vierte Aufzählung mit dem Wortlaut "Hessenplatz" und eine fünfte Aufzählung mit dem Wortlaut "Spielplatz Eppsteiner Straße" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Zufahrt zum Niddapark unterbinden

23.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7151 entstanden aus Vorlage: OF 1161/2 vom 02.06.2025 Betreff: Zufahrt zum Niddapark unterbinden Der Magistrat wird gebeten, bestehende Zufahrtsverbote zum Niddapark durch Verbotsschilder mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und durch Grünanlagenschilder hervorzuheben, im Einzelnen: 1. am Ende des Bockenheimer Wiesenwegs in Richtung Niddapark das Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren; 2. am Ende des Knöterichwegs das Verkehrszeichen 260 zu installieren und das Grünanlagenschild von Büschen zu befreien; 3. an der Zufahrt von der Ginnheimer Landstraße zum Niddapark jeweils zwei besser sichtbare, zusätzliche Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren. Begründung: Nach Beendigung der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote zum Niddapark hervorgehoben werden, um Kfz-Führende vor unbewusst und aus Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen. Der Niddapark ist ein Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf. Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das Verkehrszeichen 260 allein reicht dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr aus. Schaubild der drei Orte an denen die Verbotsschilder mit dem Verkehrszeichen 260 und zwei Schilder "Öffentliche Grünanlage", mit Ausnahme am Knöterichweg, angebracht werden sollen. (Quelle: OpenStreetMap mit eigenen Anmerkungen) Blick von der Ginnheimer Landstraße auf parkende Kraftfahrzeuge. (Quelle: Schild http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog) Beispiel: Schild "Öffentliche Grünanlage" Schild: "Öffentliche Grünanlage" Knöterichweg: Schild "Öffentliche Grünanlage", das Schild soll von den Büschen befreit werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1712

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Zufahrt zum Niddapark unterbinden

02.06.2025 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 1161/2 Betreff: Zufahrt zum Niddapark unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bestehende Zufahrtsverbote zum Niddapark durch Verbotsschilder VZ 260 (KFZ-Verbot) und durch Grünanlagenschilder hervorzuheben, im Einzelnen: 1. Am Ende des Bockenheimer Wiesenwegs in Richtung Niddapark das Verkehrszeichen VZ 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren. 2. Am Ende des Knöterichwegs das Verkehrszeichen VZ 260 zu installieren und das Grünanlagenschild von Büschen zu befreien. 3. An der Zufahrt von der Ginnheimer Landstraße zum Niddapark jeweils zwei besser sichtbare, zusätzliche Verkehrszeichen VZ 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren. Begründung: Nach Beendigung der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote zum Niddapark hervorgehoben werden, um KFZ-Führende vor unbewusst und aus Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen. Der Niddapark ist ein Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf. Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das VZ 260 allein reicht dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr aus. Schaubild der drei Orte an denen die Verbotsschilder VZ 260 und zwei Schilder Öffentliche Grünanlage, mit Ausnahme am Knöterichweg, angebracht werden. Quelle: OpenStreetMap mit eigenen Anmerkungen Blick von der Ginnheimer Landstraße auf parkende Kraftfahrzeuge. Quelle: Schild http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog Beispiel: Schild Öffentliche Grünanlage Schild: Öffentliche Grünanlage Knöterichweg: Schild Öffentliche Grünanlage, das Schild soll von den Büschen befreit werden (Quelle: Ein dem Antragsteller persönlich bekannter Bildgeber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7151 2025 Die Vorlage OF 1161/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

26.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen

26.05.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7061 entstanden aus Vorlage: OF 1154/2 vom 05.05.2025 Betreff: Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang entsprechende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung direkt an der Einmündung zur Grempstraße; 2. Ergreifen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße vor dem Café Butter/Stattcafé/Spiel-Café Zebulon; 3. Freihalten des Einmündungsbereichs vor dem Café Butter, Konrad-Broßwitz-Straße/Ecke Grempstraße mit geeigneten Maßnahmen, sodass Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Abfallentsorgung problemlos abbiegen können. Begründung: Die Grempstraße erfreut sich an gut frequentieren Cafés wie das Stattcafé, das Kindercafé Zebulon und auch dem neuen Café Butter. Zudem erreicht man über die Grempstraße auch direkt den Spielplatz Hans-Eick-Weg wie auch das Rote-Beete-Gelände. Gleichzeitig dient die Grempstraße inkl. Parkhaus als Ausfallstraße der Leipziger Straße und wird stark frequentiert. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten ergriffen werden, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität an den genannten Stellen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1713

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

11.05.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1149/2 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: 1. auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße eine Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung einzusetzen, 2. eine weitere Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse zu errichten, sowie hier große Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern aufzustellen, 3. in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse die ersten Meter der linken Straßenseite (5-Meter-Bereich) durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen zu sichern. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße ein behinderndes Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten zu unterbinden. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erschiene. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt dir Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schlossstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggfs. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte etwa das Beispiel der Robert-Mayer-Str. dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen

05.05.2025 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1154/2 Betreff: Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfungsausgang entsprechende Maßnahmen umzusetzen: 1. Direkt an der Einmündung zur Grempstraße eine Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung einzusetzen. 2. Vor der Ecke Grempstraße / Konrad-Broßwitz-Straße, vor dem Café Butter / Stattcafé / Spiel-Café Zebulon Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu ergreifen. 3. Den Einmündungsbereich vor dem Café Butter, Konrad-Broßwitz-Straße / Ecke Grempstraße mit geeigneten Maßnahmen soweit freizuhalten, dass Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Abfallentsorgung problemlos abbiegen können. Begründung: Die Grempstraße erfreut sich an gut frequentieren Cafés wie das Stattcafe, das Kindercafé Zebulon und auch dem neuen Café Butter. Zudem erreicht man über die Grempstraße auch direkt den Spielplatz Hans-Eick-Weg, wie auch das Rote-Beete-Gelände. Gleichzeitig dient die Grempstraße inkl. Parkhaus als Ausfallstraße der Leipziger Straße und wird stark frequentiert. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten ergriffen werden, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität an den genannten Stellen zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7061 2025 Die Vorlage OF 1154/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und Linke gegen 3 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen

20.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 1053/2 vom 06.01.2025 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 1. Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, zurück. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs zur Haltestelle "Westend" aus Richtung der Alten Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063, sowie Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein 15-jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung der Alten Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 (Poller in der Grempstraße). Dort wurden die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren. Weiterhin ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung der Alten Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnLinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen

06.01.2025 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Die ST2160 vom 16.12.2024 ist zurückzuweisen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U- Bahn-Aufzugs zur Haltestelle Westend aus Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (s. ST 2060 vom 09.09.2022 sowie ST 2160 vom 16.12.202), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die OF 1032/2 Vom 13.11.2024 (Poller in der Grempstraße.) wo die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren wurden. Ausserdem ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung Alte Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2025 Die Vorlage OF 1053/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen

19.12.2024 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2024, OF 1056/2 Betreff: Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr an der Friesengasse, insbesondere zwischen der Grempstraße und der Diemelstraße, entschleunigt wird. Auf ihre Geeignetheit zu prüfende Maßnahmen könnten entweder Bodenschwellen oder die Anordnung der Parkplätze auf wechselnder Straßenseite sein, was zu einer S-Straße führen würde. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Die im Antrag genannten Maßnahmen sind nur als mögliche zu prüfende Maßnahmen zu verstehen, beide Maßnahmen werden andernorts erfolgreich zur Entschleunigung eingesetzt (Bodenschwellen: Robert-Mayer Str. und S-Straße in der Mühlgasse). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1149/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten

02.12.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 entstanden aus Vorlage: OF 1032/2 vom 13.11.2024 Betreff: Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten Der Magistrat wird gebeten, nach Lösungen zu suchen, um die Situation der Abpollerung in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg zu verbessern und zu verstetigen. Dabei wird er gebeten, nach widerstandsfähigeren Lösungen zu suchen, um mutwilligen Zerstörungen entgegenzuwirken. Begründung: Die Metallpoller in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg, an der Ausfahrt des Parkhauses, werden kurz nach neuer Installierung regelmäßig wieder umgefahren oder mutwillig gewaltsam entfernt (siehe Fotos). Diese Tatsache wurde von Anwohnenden bereits mehrfach beobachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 897 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten

13.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1032/2 Betreff: Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach Lösungen zu suchen, um die Situation der Abpollerung in der Grempstraße / Ecke Hans-Eick-Weg zu verbessern und zu verstetigen. Es wird gebeten, nach widerstandsfähigeren Lösungen zu suchen und ggf. auch eine Überwachung zu installieren, um mutwilligen Zerstörungen entgegenzuwirken. Begründung: Die Metallpoller in der Grempstraße / Ecke Hans-Eick-Weg, an der Ausfahrt des Parkhauses, werden kurz nach neuer Installierung regelmäßig wieder umgefahren oder mutwillig gewaltsam entfernt (Fotos). Diese Tatsache wurde von Anwohnenden bereits mehrfach beobachtet. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6233 2024 Die Vorlage OF 1032/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "und ggf. auch eine Überwachung zu installieren" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)

14.10.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1071 2024 Die Vorlage OF 1017/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz in Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auftragsrückstände ausführen

22.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Asphaltierung Grempstraße

05.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 831/2 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Vorgang: OM 6409/20 OBR 2; ST 235/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie weit die Planungen zur Fahrbahnerneuerung / Asphaltierung der Grempstraße vorangeschritten sind. inwiefern betroffene Anwohner*innen / Bürger*innen und Gewerbetreibende / gastronomische Betriebe vorab in die Planungen einbezogen werden und Vorschläge zu Verkehrsberuhigungsmaßnahmen machen können. Begründung: Laut der ST 235 vom 08.02.2021 ist die Fahrbahnerneuerung / Asphaltierung im Jahresbauprogramm 2024/2025 vorgesehen. In der Grempstraße befinden sich mehrere Gastronomiebetriebe inklusive eines beliebten Spiel-Cafés für Kinder. Die Anwohner*innen wie auch Gewerbetreibende sprechen sich weiterhin für eine Verkehrsberuhigung aus, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Verweildauer zu erhöhen. Zudem fungiert die Grempstraße ungewollt als Ausfallstraße des erheblich gestiegenen Lieferverkehrs aus Richtung Leipziger Straße, was eine geregelte und beruhigende Verkehrsplanung zwingend notwenig macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6409 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 235 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 831/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 862 2024 Die Vorlage OF 831/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen

04.12.2023 · Aktualisiert: 03.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4888 entstanden aus Vorlage: OF 809/2 vom 30.11.2023 Betreff: Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen Der Magistrat wird gebeten, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Deutsche Bahn auf ihre Verpflichtung hinzuweisen, den Bockenheimer Wiesenweg und den Knöterichweg, die jeweils von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Autofahrerinnen und Autofahrern, wie auch aktuell von den Baustellenfahrzeugen (Ausbau S 6) genutzt werden, umgehend in einen dauerhaft verkehrssicheren Zustand zu bringen. Die unebene Fahrbahn und die zahlreichen Schlaglöcher (siehe Fotos) müssen dringend ausgebessert werden und die Straße dauerhaft in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Begründung: Es besteht Eilbedürftigkeit aufgrund der bevorstehenden Frostperiode. Der Ortsbeirat wurde mehrfach von Nutzerinnen und Nutzern des Bockenheimer Wiesenwegs wie auch des Knöterichwegs angesprochen, dass eine sichere Nutzung der Straßen nicht mehr möglich ist. Der Belag des Weges ist uneben und mit zahlreichen Schlaglöchern durchzogen. Immer wieder kommt es bei Ausweichmanövern zwischen Autofahrerinnen und Autofahrern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern zu gefährlichen Situationen bzw. können die Wege von Menschen mit Rollator/Rollstuhl aktuell gar nicht mehr genutzt werden. Bei beiden Wegen handelt es sich um direkte Verkehrswege zum Naherholungsgebiet BUGA, wie auch um die Zufahrt zu den dortigen Kleingärten und zur Außenstelle der Franckeschule, die rege von Fußgängerinnen und Fußgängern (zu Fuß, mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl), Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Autofahrerinnen und Autofahrern in Anspruch genommen werden. Nicht zuletzt werden die Wege auch gerne von den Anwohnerinnen und Anwohnern des angrenzenden Seniorenzentrums St. Josefhaus genutzt. Zwar sind die genannten Wege in Teilen in städtischem und privatem Besitz, jedoch wurde, unserem Kenntnisstand zufolge, im Zuge des Ausbaus der S 6 mit der Deutschen Bahn und der Stadt Frankfurt vertraglich vereinbart, dass diese Wege zur Umleitung und Nutzung der Baustellenfahrzeuge befahren werden dürfen, wenn sich die Deutsche Bahn im Gegenzug jedoch auch für die Verkehrssicherheit der Wege verantwortlich zeichnet. Dies war Grundlage des Vertrages - jedoch ist aktuell leider die Verkehrssicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr gegeben. Zudem verschlimmert sich die Gefahrensituation, da es nun früh dunkel wird und in der Frostperiode mit spiegelglatten Eisflächen zu rechnen ist. Dieser Zustand muss schnellstens behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 413 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2053 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen

30.11.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2023, OF 809/2 Betreff: Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Deutsche Bahn auf ihre Verpflichtung hinzuweisen, den Bockenheimer Wiesenweg / Knöterichweg, die jeweils von Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen und Autofahrer*innen, wie auch aktuell von den Baustellenfahrzeugen (Ausbau S6) genutzt werden, umgehend in einen dauerhaft verkehrssicheren Zustand zu bringen. Die unebene Fahrbahn und die zahlreichen Schlaglöcher (siehe Anlage) müssen dringend ausgebessert werden und die Straße dauerhaft in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Begründung: Es besteht Eilbedürftigkeit aufgrund der bevorstehenden Frostperiode. Der OBR wurde mehrfach von Nutzer*innen des Bockenheimer Wiesenwegs wie auch des Knöterichwegs angesprochen, dass eine sichere Nutzung der Straßen nicht mehr möglich ist. Der Belag des Weges ist uneben und mit zahlreichen Schlaglöchern durchzogen. Immer wieder kommt es bei Ausweichmanövern zwischen Autofahrer*innen / Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen zu gefährlichen Situationen bzw. können die Wege von Menschen mit Rollator / Rollstuhl aktuell gar nicht mehr genutzt werden. Bei beiden Wegen handelt es sich um direkte Verkehrswege zum Naherholungsgebiet BUGA, wie auch um die Zufahrt zu den dortigen Kleingärten und zur Außenstelle der Franckeschule, die rege von Fußgänger*innen (zu Fuß, mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl), Fahrradfahrer*innen und Autofahrer*innen in Anspruch genommen werden. Nicht zuletzt werden die Wege auch gerne von den Anwohner*innen des angrenzenden Seniorenzentrum St. Josefhaus genutzt. Zwar sind die genannten Wege in Teilen in städtischem und privatem Besitz, jedoch wurde, unserem Kenntnisstand zufolge, im Zuge des Ausbaus der S6 mit der Deutschen Bahn und der Stadt Frankfurt vertraglich vereinbart, dass diese Wege zur Umleitung und Nutzung der Baustellenfahrzeuge befahren werden dürfen, wenn sich die DB im Gegenzug jedoch auch für die Verkehrssicherheit der Wege verantwortlich zeichnet. Dies war Grundlage des Vertrages - jedoch ist aktuell leider die Verkehrssicherheit für alle Nutzer*innen nicht mehr gegeben. Zudem verschlimmert sich die Gefahrensituation, da es nun früh dunkel wird und in der Frostperiode mit spiegelglatten Eisflächen zu rechnen ist. Dieser Zustand muss schnellstens behoben werden. Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellenden Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4888 2023 Die Vorlage OF 809/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF und bei Abwesenheit 1 FDP

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

18.09.2023 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

31.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 712/2 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung 131 vom 21.03.2022, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Ecke Jordanstraße 8 / Kiesstraße 28 b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12 c) Ecke Leipziger Str. / Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang d) Ecke Leipziger Str. / Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn Eingang e) Leipziger Str., Platz vor Oxfam f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz g) Kirchplatz / Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern b) Ecke Homburger Straße / Robert-Mayer-Str. 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Str. d) Feldbergstraße / Freiherr-vom-Stein-Str., vor Bäckerei e) Freiherr-vom-Stein-Str. / Ecke Feldbergstr. f) Kreuzung Grüneburgweg / Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage von den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4508 2023 Die Vorlage OF 712/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lokale Gastronomie im Herzen Bockenheims unterstützen

06.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 650/2 Betreff: Lokale Gastronomie im Herzen Bockenheims unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A beseitigen und als Parkschutz durch Bodenschwellen zu ersetzen, um so das Aufstellen von Tischen für die Außengastronomie dort zu ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die lokale Gastronomie, die mit erschwerten Bedingungen u.a. aufgrund der gestiegenen Energiepreise und der Inflation zu kämpfen hat, zu unterstützen. Das Ersetzen der Poller in der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A durch flache Bodenschwellen am Bordsteinrand ermöglicht dem angrenzenden Lokal, in dem Bereich, weitere Tische für die Außengastronomie im Frühjahr/ Sommer/ Herbst in den ‚warmen' Jahreszeiten aufzustellen. Die aktuelle Positionierung der Poller verhindert, dass ein ausreichender Platz für einen Durchgang von 1,5m verbleibt, und das Aufstellen weiterer Tische in diesem Bereich, die jedoch sind zur Erhöhung des Umsatzes im angrenzenden Lokal gerade in dem jetzt startenden Frühjahr und während der Sommermonate. Gleichzeitig verhindern die neu anzubringenden flachen Bodenschwellen auch zukünftig ein unerlaubtes Parken. Da das Frühjahr und der Sommer bald starten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Maßnahme zügig umzusetzen und den Antrag als eilbedürftig zu behandeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 650/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkhäuser im Ortsbezirk

10.10.2022 · Aktualisiert: 19.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2950 entstanden aus Vorlage: OF 474/2 vom 19.09.2022 Betreff: Parkhäuser im Ortsbezirk Vorgang: V 1936/21 OBR 2; ST 114/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die derzeitige Parkraumversorgung für Pkw im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen: 1. in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften); 2. in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z. B. Grempstraße). Für die oben genannten Kategorien soll Folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden: 1. Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können? 2. Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung? 3. Wie hoch (prozentual und in absoluten Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäuser/Tiefgaragen? 4. Zu welchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieterinnen bzw. Stellplatzmieter jeweils zugänglich? Die in dem Auskunftsersuchen vom 22.02.2021, V 1936, gestellten Fragen für den gesamten Ortsbezirk wurden durch den Magistrat in der Stellungnahme vom 14.01.2022, ST 114, leider nur für zwei Parkhäuser im Westend beantwortet. Es wird daher ausdrücklich darum gebeten, alle Tiefgaragen und Parkhäuser im gesamten Ortsbezirk 2 (Bockenheim/Westend) zu betrachten. Begründung: Überall im Ortsbezirk spitzt sich die Parkraumsituation zu. Bei vielen Bauprojekten im Straßenraum fallen nachhaltig Parkplätze weg. Um hier angemessene Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein besserer Überblick über den Istzustand des Parkraumes erforderlich. Dieser geht aus der Antwort auf das Auskunftsersuchen vom 22.02.2021, V 1936, in keiner Weise hervor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2021, V 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 114 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 139 Antrag vom 19.09.2023, OF 748/2 Anregung vom 13.11.2023, OA 412 Aktenzeichen: 91 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation am Urban Gardening Projekt „Rote Beete“ stärken

10.10.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2942 entstanden aus Vorlage: OF 482/2 vom 19.09.2022 Betreff: Situation am Urban Gardening Projekt "Rote Beete" stärken Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Müllgarage auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" anzubringen (siehe Foto 2); 2. die Intervalle, die Müllgarage bzw. den Mülleimer dort zu leeren sowie den Platz zu reinigen, zu erhöhen. Begründung: Es gab Beschwerden aus der Nachbarschaft und von Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete". Auf Einladung des Stadtteilbüros fand am 19. September 2022 ein Treffen im Stadteilbüro zur aktuellen Situation auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" mit anschließendem Ortstermin statt. Daran teilgenommen haben u. a. Anwohnerinnen und Anwohner, Initiatorinnen und Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", Vertreterinnen und Vertreter des Stadtteilbüros und des Sozialrathaus Bockenheim, das IFZ Lichtblick als zuständige Sozialeinrichtung für aufsuchende Jugendarbeit in Bockenheim und Mitglieder des Ortsbeirats mit Vertreterinnen und Vertretern der CDU, FDP, LINKEN. und GRÜNEN. Den Platz sowie die Sitzgelegenheiten in der dortigen "Ruine" nutzen u. a. unterschiedliche Jugendgruppen, die sich dort nach Angaben der Anwohnerinnen und Anwohner häufig bis spät in die Nacht treffen. Die Ruine wird auch von Wohnsitzlosen genutzt, was nach Auskunft der Teilnehmenden kein Problem darstelle, sondern als hilfreich angesehen werde, da durch sie regelmäßig das Areal gereinigt werde. Aufgrund der im letzten Jahr - auch durch Corona - angestiegenen Zahl von Besucherinnen und Besuchern an dem Platz komme es zu deutlich mehr Müll u. a. durch Pizzaschachteln, Getränke, Dönerschachteln, Scherben und Zigaretten. Dabei gäbe es immer wieder Spannungen zwischen Besucherinnen und Besuchern mit teilweise kleinen Kindern sowie den Unterstützerinnen und Unterstützern des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", den Wohnsitzlosen und Jugendlichen. Anlass hierfür seien u. a. Konflikte aufgrund des herumliegenden Mülls, für den die derzeit vorhandenen Mülleimer zu klein seien. Die Anwohnerinnen und Anwohner waren sich einig, dass Jugendliche und Wohnsitzlose auf dem Platz willkommen seien, aber die Situation einer weiteren Klärung mit Unterstützung des IFZ Lichtblick bedarf mit dem Ziel, eine zufriedenstellende dauerhafte Lösung für Anwohner, Wohnsitzlose und Jugendliche zu entwickeln. Dabei waren alle Anwesenden der Auffassung, dass eine Müllgarage mit größerer Kapazität als die vorhandenen kleinen Mülleimer hierzu ein erster wichtiger Schritt sei, um mehr Ordnung und Ruhe reinzubringen und die Gesamtsituation zu entspannen, indem das Konfliktpotenzial hinsichtlich des Mülls reduziert werde. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Ziel und bittet den Magistrat, den vorhandenen Mülleimer (siehe Foto 1) durch eine größere Müllgarage zu ersetzen und den vorhandenen Mülleimer aus Foto 1 dichter bei den sich dort aufhaltenden Personen, z. B. in der Ruine, anzubringen (siehe Foto 2), entsprechend dem Wunsch von Betroffenen an o. g. Ortstermin. Die Kapazitäten der vorhandenen Mülleimer sind aufgrund der gestiegenen Zahl von Nutzern des Platzes nicht groß genug (Ziffer 1.). Außerdem wird gebeten, die Intervalle, die Müllgarage/-eimer zu leeren, deutlich zu erhöhen, indem sie z. B. gemeinsam mit den Mülleimern in der Leipziger Straße geleert werden. Ebenso sollte der Platz öfter gereinigt werden (Ziffer 2.). Quelle: Google Maps Foto 1 als möglicher Standort für eine Müllgarage (statt dem Mülleimer) Foto 2 als neuer Standort für den vorhandenen Mülleimer von Foto 1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 113 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkhäuser im Ortsbezirk

19.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 474/2 Betreff: Parkhäuser im Ortsbezirk Vorgang: V 1936/21 OBR 2; ST 114/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie die derzeitige Parkraumversorgung für Pkw im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen 1. in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften). 2. in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z. B. Grempstraße). Für die oben genannten Kategorien soll Folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden: 1. Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können? 2. Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung? 3. Wie hoch (prozentual und in absolute Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäuser/Tiefgaragen? 4. Zu welchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieterinnen bzw. Stellplatzmieter jeweils zugänglich? Die in der V 1936 (2021) gestellten Fragen für den gesamten Ortsbezirk wurden durch den Magistrat in der ST 114 leider nur für zwei Parkhäuser im Westend beantwortet. Es wird daher ausdrücklich darum gebeten ALLE Tiefgaragen und Parkhäuser im gesamten Ortsbezirk 2 (Bockenheim/Westend) zu betrachten. Begründung: Überall im Ortsbezirk spitzt sich sie Parkraumsituation zu. Bei vielen Bauprojekten im Straßenraum fallen nachhaltig Parkplätze weg. Um hier angemessene Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein besserer Überblick über den Istzustand des Parkraumes erforderlich. Dieser geht aus der V 1936 in keiner Weise hervor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2021, V 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 114 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2950 2022 Die Vorlage OF 474/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Situation am Urban Gardening Projekt „Rote Beete“ stärken

19.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 482/2 Betreff: Situation am Urban Gardening Projekt "Rote Beete" stärken Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. bezugnehmend und in Ergänzung zu OF 458/2 vom 25.8.2022 eine Müllgarage auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt Rote Beete anzubringen, s. Anlage 2; 2. die Intervalle, die Müllgarage bzw. den Mülleimer dort zu leeren sowie den Platz zu reinigen, zu erhöhen. Begründung: Beschwerde von Nachbarschaft und Initiatoren des Urban Gardening Projekts Rote Beete Auf Einladung des Stadtteilbüros fand am 19. September 2022 ein Treffen im Stadteilbüro statt zur aktuellen Situation auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt Rote Beete mit anschließendem Ortstermin. Daran teilgenommen haben u.a. Anwohnerinnen und Anwohnern, Initiatorinnen und Initiatoren des Urban Gardening Projekts Rote Beete, Vertreterinnen und Vertreter des Stadtteilbüros und des Sozialrathaus Bockenheim, das IFZ Lichtblick als zuständige Sozialeinrichtung für aufsuchende Jugendarbeit in Bockenheim und Mitglieder des Ortsbeirats mit Vertreterinnen und Vertreter der CDU, FDP, der Linken und Grünen. Den Platz sowie die Sitzgelegenheiten in der dortigen ‚Ruine' nutzen u.a. unterschiedliche Jugendgruppen, die sich dort nach Angaben der Anwohnerinnen und Anwohner häufig bis spät in die Nacht treffen. Die Ruine wird auch von Wohnsitzlosen genutzt, was nach Auskunft der Teilnehmenden kein Problem darstelle, sondern als hilfreich angesehen werde, da durch sie regelmäßig das Areal gereinigt werde. Aufgrund der im letzten Jahr - auch durch Corona - angestiegenen Zahl von Besucherinnen und Besucher an dem Platz komme es zu deutlich mehr Müll u.a. durch Pizza-Schachteln, Getränke, Dönerschachteln, Scherben und Zigaretten. Dabei gäbe es immer wieder Spannungen zwischen Besucherinnen und Besuchern mit teilweise kleinen Kindern sowie den Unterstützerinnen und Unterstützern des Urban Gardening Projekt Rote Beete, den Wohnsitzlosen und Jugendlichen. Anlass hierfür seien u.a. Konflikte aufgrund des herumliegenden Mülls, für den die derzeit vorhandenen Mülleimer zu klein seien. Die Anwohnerinnen und Anwohner waren sich einig, dass Jugendliche und Wohnsitzlose auf dem Platz willkommen seien, aber die Situation einer weiteren Klärung mit Unterstützung des IFZ Lichtblick bedarf mit dem Ziel, eine zufriedenstellende dauerhafte Lösung für Anwohner, Wohnsitzlose und Jugendliche zu entwickeln. Dabei waren alle Anwesenden der Auffassung, dass eine Müllgarage mit größerer Kapazität als die vorhandenen kleinen Mülleimer hierzu ein erster wichtiger Schritt sei, mehr Ordnung und Ruhe reinzubringen und die Gesamtsituation zu entspannen, indem das Konfliktpotential hinsichtlich des Mülls reduziert werde. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Ziel und bittet den Magistrat, den vorhandenen Mülleimer (Foto 1) durch eine größere Müllgarage zu ersetzen und den vorhandenen Mülleimer aus Foto 1 dichter bei den sich dort aufhaltenden Personen, z.B. in der Ruine, anzubringen (Foto 2), entsprechend dem Wunsch von Betroffenen an o.g. Ortstermin. Die Kapazitäten der vorhandenen Mülleimer sind aufgrund der gestiegenen Zahl von Nutzern des Platzes nicht groß genug (Ziff. 1.). Außerdem wird gebeten, die Intervalle, die Müllgarage/ -eimer zu leeren, deutlich zu erhöhen, indem sie z.B. gemeinsam mit den Mülleimern in der Leipziger Str. geleert werden. Ebenso sollte der Platz öfter gereinigt werden (Ziff. 2.). Quelle: Google Maps Foto 1 als möglicher Standort Foto 2 als neuer Standort für den für eine Müllgarage (statt dem Mülleimer) vorhandenen Mülleimer von Foto 1 Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2942 2022 Die Vorlage OF 482/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei Ziffer 1. der Wortlaut "bezugnehmend und in Ergänzung zu OF 458/2 vom 25.08.2022" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2740 entstanden aus Vorlage: OF 431/2 vom 25.05.2022 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße mittels Fahrradbügeln zusätzliche Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür kann im Bedarfsfalle ein Pkw -Stellplatz umgewidmet werden; 2. den Baum vor der Grempstraße 23 durch einen Baumring zu schützen; 3. in der Metzstraße mittels Fahrradbügeln mindestens zehn Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür können im Bedarfsfalle bis zu zwei Pkw-Stellplätze umgewidmet werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden. An der Kreuzung Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim befinden sich zwei Cafés, deren Kundschaft bisher zu wenige Parkmöglichkeiten vorfinden. Es gibt an dieser Kreuzung nur zwei, im Regelfall stets voll belegte, Fahrradständer. Es gibt hier auch einen Baum, der dringend eines Schutzringes bedarf (siehe Foto). Auch in der Metzstraße mangelt es an Parkraum für Fahrräder. Hier gibt es derzeit nicht eine einzige Abstellmöglichkeit außer den Laternen. So können Anwohnende teilweise ihre Fahrräder überhaupt nicht diebstahlsicher parken. Hier ist auch im Hinblick auf verstärkte Fahrraddiebstähle durch schlichtes Wegtragen dringend Abhilfe zu schaffen. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße

25.05.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2022, OF 431/2 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Grempstraße Ecke Konrad-Broßwitz-Straße mittels Fahrradbügeln zusätzliche Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür kann im Bedarfsfalle ein PKW-Stellplatz umgewidmet werden. 2. den Baum vor der Grempstraße 23 durch einen Baumring zu schützen. 3. in der Metzstraße mittels Fahrradbügeln mindestens 10 Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür können im Bedarfsfalle bis zu zwei PKW-Stellplätze umgewidmet werden. Begründung: Anregung von Anwohnenden. An der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim befinden sich zwei Cafés deren Kundschaft bisher zu wenige Parkmöglichkeiten vorfinden. Es gibt an dieser Kreuzung nur zwei im Regelfall stets voll belegte Fahrradständer. Es gibt hier auch einen Baum, der dringend eines Schutzringes bedarf (siehe Bild). Auch in der Metzstraße mangelt es an Parkraum für Fahrräder. Hier gibt es derzeit nicht eine einzige Abstellmöglichkeit außer den Laternen. So können Anwohnende teilweise ihre Fahrräder überhaupt nicht diebstahlsicher parken. Hier ist auch im Hinblick auf verstärkte Fahrraddiebstähle durch schlichtes Wegtragen dringend Abhilfe zu schaffen. Anlage: . (Quelle: Die Erstellerin der Aufnahme ist dem Antragsteller namentlich bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 431/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2740 2022 Die Vorlage OF 431/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 3.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 3 CDU; 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern

22.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7252 entstanden aus Vorlage: OF 1315/2 vom 01.02.2021 Betreff: Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden, dass im Bereich der Konrad-Broßwitz-Straße Autos auf der Konrad-Broßwitz-Straße im absoluten Halteverbot parken, das direkt nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße beginnt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der Fußweg sollte nicht eingeschränkt werden. 2. Der Bereich der Außengastronomie des angrenzenden Lokals sollte nicht beeinträchtigt werden. Begründung: An dieser schmalen Stelle wird wiederholt im absoluten Halteverbot geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 953 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern

01.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2021, OF 1315/2 Betreff: Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden, dass im Bereich in der Konrad-Broßwitz-Straße Autos auf der Konrad-Broßwitz-Straße im absoluten Halteverbot parken, das direkt nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße beginnt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der Fußweg sollte nicht eingeschränkt werden. 2. Der Bereich der Außengastronomie des angrenzenden Lokals sollte nicht beeinträchtigt werden. Begründung: An dieser schmalen Stelle wird wiederholt im absoluten Halteverbot geparkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7252 2021 Die Vorlage OF 1315/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-))

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7067 entstanden aus Vorlage: OF 1255/2 vom 27.12.2020 Betreff: Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-)) Der Magistrat wird gebeten, am Kirchplatz Höhe Grempstraße in Richtung Ginnheimer Straße sowie Höhe Appelsgasse in Richtung Rödelheimer Straße eine Verkehrsmessung an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tages- und Abendzeiten durchzuführen. Wobei die morgendliche und abendliche Rushhour wochentags nicht im Fokus der Verkehrsmessung stehen sollte. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten? 2. Kann eine fest installierte Blitzanlage hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen im benannten Verkehrsraum zu vermeiden? 3. Ist der Kirchplatz oder die Ginnheimer Straße ein geeigneter Standort für eine fest installierte Blitzanlage? 4. Falls die Frage zu Ziffer 3. verneint wird: Kann die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? Der Ortsbeirat wäre bereit, sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Alles Weitere verbleibt beim Magistrat. Entsprechende Geschwindigkeitsmesser werden im Internet zwischen 1. 000 Euro und 2.000 Euro angeboten (siehe: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/radar-speed-displays). Begründung: Häufig beobachten Anwohner, dass am Kirchplatz von den Pkw-Fahrern richtig "Gas gegeben" wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Dies ist vor allem bei geringem Verkehrsaufkommen (also nicht in der Rushhour) zu beobachten. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, sodass eine Verkehrsmessung im Ergebnis sinnvoll wäre, um den Beobachtungen der Anwohner nachzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 956 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen

18.01.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7084 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 31.12.2020 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohnerinnen bzw. Anwohner berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen

31.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1276/2 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramm auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohner*innen berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7084 2021 Die Vorlage OF 1276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen SPD und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkhäuser im Ortsbezirk

31.12.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1310/2 Betreff: Parkhäuser im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie der die derzeitige Parkraumversorgung für PKW im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen - in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften) - in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Grempstraße) Für die oben genannten Kategorien soll folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden. 1. Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohner*innen oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können? 2. Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung? 3. Wie hoch (prozentual und in absolute Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäusern/Tiefgaragen? 4. Zu Welchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieter*innen jeweils zugänglich? Begründung: Überall im Ortsbezirk spitzt sich sie Parkraumsituation zu. Bei vielen Bauprojekten im Straßenraum fallen nachhaltig Parkplätze weg. Um hier angemessene Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein besserer Überblick über den Istzustand des Parkraumes erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1936 2021 Die Vorlage OF 1310/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-))

27.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1255/2 Betreff: Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-)) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Kirchplatz Höhe Grempstraße in Richtung Ginnheimer Straße sowie Höhe Appelsgasse in Richtung Rödelheimer Straße eine Verkehrsmessung an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tages- und Abendzeiten durchzuführen. Wobei die morgendliche und abendliche Rush-Hour wochentags nicht im Fokus der Verkehrsmessung stehen sollte. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten? 2. Kann eine fest installierte Blitzanlage hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen im benannten Verkehrsraum zu vermeiden? 3. Ist der Kirchplatz oder die Ginnheimer Straße ein geeigneter Standort für eine fest installierte Blitzanlage? 4. Falls die Frage zu 3.) verneint wird: Kann die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Entsprechende Geschwindigkeitsmesser werden im Internet zwischen EUR 1000,- und 2000,- angeboten (siehe: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/radar-speed-displays). Begründung: Häufig beobachten Anwohner, dass am Kirchplatz von den PKW-Fahrern richtig "Gas gegeben" wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Dies ist vor allem bei geringen Verkehrsaufkommen (also nicht in der Rush-Hour) zu beobachten. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, so dass eine Verkehrsmessung im Ergebnis sinnvoll wäre, um den Beobachtungen der Anwohner nachzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2020, OF 1189/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7067 2021 1. Die Vorlage OF 1189/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "zu beteiligen." die Worte "Alles Weitere verbleibt beim Magistrat." eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Im Bereich Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-))

07.10.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1189/2 Betreff: Im Bereich Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-)) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Kirchplatz Höhe Grempstraße in Richtung Ginnheimer Straße sowie Höhe Appelsgasse in Richtung Rödelheimer Straße eine Verkehrsmessung an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tages- und Abendzeiten durchzuführen. Wobei die morgendliche und abendliche Rush-Hour wochentags nicht im Fokus der Verkehrsmessung stehen sollte. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten? 2. Kann eine fest installierte Blitzanlage hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? 3. Kann die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Häufig beobachten Anwohner, dass am Kirchplatz von den PKW-Fahrern richtig "Gas gegeben" wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Dies ist vor allem bei geringen Verkehrsaufkommen (also nicht in der Rush-Hour) zu beobachten. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, so dass eine Verkehrsmessung im Ergebnis sinnvoll wäre, um den Beobachtungen der Anwohner nachzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.12.2020, OF 1255/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1189/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1189/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7067 2021 1. Die Vorlage OF 1189/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "zu beteiligen." die Worte "Alles Weitere verbleibt beim Magistrat." eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6643 entstanden aus Vorlage: OF 1159/2 vom 03.09.2020 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegfläche Ecke Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße in Höhe des Glascontainers Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Gastonomiebetriebe, die von einem Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten profitieren würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 193 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradbügel an der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße

03.09.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1159/2 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegfläche Ecke Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße in Höhe des Glascontainers Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Gastonomiebetriebe, die von einem Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten profitieren würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6643 2020 Die Vorlage OF 1159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Asphaltierung Grempstraße

24.08.2020 · Aktualisiert: 10.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6409 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 05.08.2020 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Vorgang: V 1458/19 OBR 2; ST 267/20 Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z. B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 267 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 235 Antrag vom 05.01.2024, OF 831/2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Asphaltierung Grempstraße

05.08.2020 · Aktualisiert: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1119/2 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflaster-Straßenbelag der Grempstraße durch Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z.B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6409 2020 Die Vorlage OF 1119/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?

25.07.2020 · Aktualisiert: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen

14.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße

01.10.2019 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 934/2 Betreff: Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Ob der Fahrbahnbelag der Grempstraße zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße in absehbarer Zeit gegen einen hellen Asphaltbelag ausgetauscht werden kann. Zu prüfen wäre auch, ob Geschwindigkeit mindernde Elemente eingebracht werden könnten. Begründung: Der aus Kopfsteinpflaster bestehende Fahrbahnbelag weist an vielen Stellen im Abschnitt zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße erhebliche Schäden auf. Es fehlen teils Steine und es sind etliche Absenkungen der Fahrbahn erkennbar. Ein Austausch des Fahrbahnbelags mit hellem Asphalt würde die Wärmespeicherung vermindern und den Geräuschpegel für die Anwohner senken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1458 2019 Die Vorlage OF 934/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "hellen" und in der Begründung das Wort "hellem" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

„Urban Gardening-Projekt Appelsgasse“

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 830/2 Betreff: "Urban Gardening-Projekt Appelsgasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bzgl. der hinter Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße liegenden Grünfläche gebeten zu prüfen und zu berichten, ob unter dem existierenden Gemäuer/ Dach 1. 1-2 Mülleimer aufgestellt und von der FES geleert werden können; 2. eine Sitzbank installiert werden kann. Begründung: Bitte der Projektgruppe, die darauf hinweist, dass das Urban Gardening-Projekt regelmäßig sehr vermüllt aufgefunden wird, und die Projektgruppe mehrmals die Woche damit beschäftigt ist, Müll und Scherben aufzusammeln. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2019 Die Vorlage OF 830/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tempo-30-Schild in der Grempstraße

29.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 807/2 Betreff: Tempo-30-Schild in der Grempstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Anfang der Grempstraße, von der Leipziger Straße aus kommend, ein Tempo 30 Schild aufgestellt wird. Begründung: Besagtes Schild fehlt. Daher ergibt sich in der Straße das Problem, dass die wenigsten Autofahrer*innen hier 30 km/h fahren. Das ist für Fahrradfahrer und Kinder sehr gefährlich. Durch das Kopfsteinpflaster sind Anwohner*innen zudem einer recht hohen Lärmbelästigung (gerade nachts) ausgesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?

25.04.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 792/2 Betreff: Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat? Vorgang: B 235/18; V 979/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Nach Zurückweisung des Magistratsberichts B 235/2018 durch den OBR 2 ist die Vorlage OF 640/2 nach nunmehr acht Monaten weiterhin unbeantwortet. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Brisanz der Vorgänge in den noch bis Ende des Jahres gebundenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße 9 und 11 in Bocken-heim nicht nachvollziehbar. Die Vermieterin hat im letzten Jahr mit den ihr vom Amt für Wohnungswesen zugewiesenen Bewerber/innen Staffelmietverträge abgeschlossen, die Mietpreissteigerungen nach Ende der Preis- und Belegungsbindung in Höhe von ca. 60 % beinhalten. Eine solche Praxis ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.12.2003 (VIII ZR 157/03) offenbar mit geltendem Recht vereinbar, so dass die Gefahr besteht, dass weitere Vermieter die bestehende Regelungslücke nutzen, um nach Auslaufen der Bindungen die Mieten weit über die bestehenden Kappungsgrenzen hinaus zu erhöhen. Für die betroffenen Bürger/innen, aber auch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte ist die zügige Beantwortung folgender Fragen daher von besonderem Interesse. 1. Wird der Magistrat in Anbetracht der Rechtslage in Zukunft die Möglichkeit nutzen, im Rahmen der für den geförderten Wohnungsbau geltenden Richtlinien den Abschluss von Staffelmietverträgen nach § 557 a BGB explizit auszuschließen? 2. Welche weiteren rechtlichen Maßnahmen kommen nach Ansicht des Magistrats zum Schutz der Mieter/innen bzw. Bewerber/innen und zur Sicherung des geringen noch zur Verfügung stehenden preiswerten Wohnungsbestandes in Betracht? Gibt es entsprechende Initiativen im Deutschen Städtetag? 3. Das zuständige Jobcenter hat die mit den Wohnungsbewerber/innen geschlossenen Vereinbarungen nicht anerkannt und damit die Anmietung der fraglichen Wohnungen verhindert. Gibt es wirksame Abstimmungen zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Jobcenter, wie in derartigen strittigen Fragen zu verfahren ist, um die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten? Begründung: Die Entscheidung des BGH ist selbst in Fachkreisen wenig bekannt, so dass die Mieter/innen im bisher preisgebundenen Wohnraum berechtigte Ängste bzgl. der zu erwartenden Mietpreisentwicklung haben. Im Übrigen befindet sich die Stadt Frankfurt seit Jahren mit der Vermieterin der geförderten Wohnungen in der Grempstraße in Rechtsstreitigkeiten, über deren Verlauf und Ausgang der Ortsbeirat 2 gern zeitnah informiert werden würde. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 792/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1316 2019 Die Vorlage OF 792/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors in die Begründung überstellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Vermietung unter Ausschluss des Amts für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße

22.08.2018 · Aktualisiert: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2018, OF 640/2 Betreff: Vermietung unter Ausschluss des Amts für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 235/2018 wird zurückgewiesen. Unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts des Amts für Wohnungswesen für 2016 wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt das Amt für Wohnungswesen sicher, dass mit öffentlichen Mitteln geförderter Wohnraum nur an den berechtigten Personenkreis vermietet wird? 2. In den o.g. Liegenschaften, die noch bis zum 31.12.2019 der Preisbindung unterliegen, ist es nach Aussage von Mitbewohner/innen zu monatelangen Leerständen gekommen, da der Vermieter offenbar die Vermietung an registrierte Wohnungssuchende umgehen bzw. vertraglich eine um ca. 60 % erhöhte Miete nach Ende der Preisbindung durchsetzen wollte ( nachweislich der Mietangebote auf Immobilien-Plattformen). Wurden diese Verstöße im Rahmen der "allgemeinen Belegkontrolle" vom AfW wahrgenommen? 3. Auch im Hinblick auf weitere Ordnungswidrigkeiten wie deutlich überhöhte Mietforderungen im geförderten Bestand wurde laut Tätigkeitsbericht des AfW von 2016 (S. 44) ein Bußgeldbescheid in Höhe eines fünfstelligen Betrags verhängt, de rzum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts noch nicht rechtskräftig war. Das Verfahren sollte mittlerweile abgeschlossen sein. Wir bitten um Auskunft über das Ergebnis und die Umsetzung des Urteils. 4. Welche rechtlichen und/oder administrativen Regelungen wären erforderlich, um dem AfW eine wirksame Kontrolle derartiger Verstöße gegen das Hess. Wohnungsbindungsgesetz zu ermöglichen? Begründung: Der Magistratsbericht 235/2018 geht in keiner Weise auf die vom OBR 2 in der OA 232/2018 gestellten Fragen ein, sondern verweist lediglich auf die bestehenden Rechtsgrundlagen, die hier offensichtlich mehrfach und über Jahre hinweg verletzt wurden. Die Vorkommnisse im betroffenen Wohnungsbestand sind jedoch sogar im Tätigkeitsbericht des AfW für 2016 (nicht mehr im Netz!) dokumentiert und werden durch zahlreiche Hinweise von Mieter/innen und Mietinteressent/innen bestätigt, die bei Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigtes Vertrauen auf das rechtskonforme Verhalten des Vermieters haben müssen. Insofern ist der Inhalt des nach immerhin fünfmonatiger Bearbeitungsdauer veröffentlichten Magistratsberichts nur als Provokation zu bewerten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2018 1. Die Vorlage B 235 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 640/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tiefgarage Grempstraße

27.07.2018 · Aktualisiert: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 608/2 Betreff: Tiefgarage Grempstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gibt es seitens der Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH (PBG) Planungen, die Tiefgarage in der Bockenheimer Grempstraße in absehbarer Zeit in einen zeitgemäßen, sicheren und sauberen Zustand zu versetzten? Begründung: Besagte Tiefgarage befindet sich ein einem absolut unwürdigen und desolaten Zustand. Sowohl im Bereich der Parkflächen als auch der Treppenhäuser ist nicht ausreichende Helligkeit vorhanden, das Treppenhaus ist dauerverschmutzt und überrascht den Besucher mit besonderen Düften. Mit Mitteln des Ortsbeirates wurden Wegweiser unter anderem zu dieser Tiefgarage aufgestellt, um Parkplatzsuchenden möglichst schnell den Weg zu weisen. In dieser Tiefgarage möchte man allerdings nicht einmal ein Auto abstellen, geschweige denn selbst auch nur eine Minute verbringen. Die PBG zeigt an anderen Standorten wie schön Parken sein kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 957 2018 Die Vorlage OF 608/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Grempstraße

11.06.2018 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 598/2 vom 07.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit in der Grempstraße verbessert werden kann, in der es vielfach zu Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autofahrer kommt, die auf der geraden Strecke stark beschleunigen. Dabei ist die Möglichkeit der Errichtung von Bodenwellen vor und nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1595 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssicherheit in der Grempstraße

07.06.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2018, OF 598/2 Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit in der Grempstraße verbessert werden kann, in der es vielfach zu Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autos kommt, die auf der geraden Strecke stark beschleunigen. Dabei ist die Möglichkeit der Errichtung von Bodenwellen vor und nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3333 2018 Die Vorlage OF 598/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Urban Gardening-Projekt „Grünfläche Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße“

27.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 533/2 Betreff: Urban Gardening-Projekt "Grünfläche Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 2 stimmt dem geplanten Urban Gardening-Projekt auf der Grünfläche im Hinterhof von Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße zu. 2. Zur anteiligen Co-Finanzierung des o.g. Urban Gardening-Projekts stellt der Ortsbeirat 2 dem Grünflächenamt aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. XXXX,- EUR zur Verfügung. Begründung: Gutes Projekt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 533/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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